Der Ausschuss kann jederzeit nach Eingang einer Mitteilung und bevor eine Entscheidung in der Sache selbst getroffen worden ist, dem betreffenden Vertragsstaat ein Gesuch zur sofortigen Prüfung übermitteln, in dem er aufgefordert wird, die vorläufigen Maßnahmen zu treffen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um einen möglichen, nicht wiedergutzumachenden Schaden für die Opfer der behaupteten Verletzung abzuwenden. | UN | 4 - بعد استلام البلاغ، وقبل اتخاذ قرار بشأن الجوهر، يجوز للجنة في أي وقت أن تحيل بصفة عاجلة إلى عناية الدولة الطرف المعنية طلبا باتخاذ الإجراءات التحفظية اللازمة لمنع وقوع ضرر لا يمكن إصلاحه على ضحايا الانتهاك المزعوم. |
Der Ausschuss kann jederzeit nach Eingang einer Mitteilung und bevor eine Entscheidung in der Sache selbst getroffen worden ist, dem betreffenden Vertragsstaat ein Gesuch zur sofortigen Prüfung übermitteln, in dem er aufgefordert wird, die vorläufigen Maßnahmen zu treffen, die gegebenenfalls erforderlich sind, um einen möglichen nicht wieder gutzumachenden Schaden für das oder die Opfer der behaupteten Verletzung abzuwenden. | UN | 1 - يجوز للجنة، في أي وقت بعد تسلم بلاغ ما وقبل التوصل إلى قرار بشأن موضوعه، أن تحيل إلى الدولة الطرف المعنية للنظر، على سبيل الاستعجال، طلبا بأن تتخذ الدولة الطرف ما يلزم من تدابير مؤقتة لتفادي إلحاق ضرر لا يمكن رفعه بضحية الانتهاك المزعوم أو ضحاياه. |